![]() Die Geschichte des Girokontos
Heutzutage bildet ein Girokonto eine wichtige Grundlage des modernen Geschäftslebens. Es fungiert als bedeutende Möglichkeit des bargeldlosen Zahlungsverkehrs. Mit einem Girokonto lassen sich vom Kontoinhaber verschiedene Transaktionen wie Überweisungen oder Lastschriften in Auftrag geben. Die Geschichte des Girokontos im Allgemeinen geht zurück auf die Zeit der Geldwechsler in Europa im Mittelalter. Die ersten Überlieferungen hierbei datieren aus dem 11. Jahrhundert. Bereits damals war die Rede von Gut- und Lastschriften, wie sie heute bei einem Girokonto der Fall sind. Aufgrund der Mündlichkeit der damaligen Vorläufer heutiger Konten blieb der Kundenkreis für den Anbieter jedoch stark regional beschränkt. Ab dem 14. Jahrhundert erfolgten Zahlungsanweisungen in schriftlicher Form. Dies kann als Geburtsstunde des überregionalen Bankenverkehrs bezeichnet werden. Der Giroverkehr in Deutschland geht zurück bis zum Beginn des 17. Jahrhunderts. Die damals gegründete Hamburger Bank erlaubte ihren Kunden bereits ein spezielles Kontosystem für Geldumlaufzwecke. Nach Gründung der Deutschen Reichsbank im Jahr 1875 und einer damit verbundenen Zentralisierung des Bankwesens stehen mehr und mehr Menschen die Möglichkeiten eines Girokontos offen, auch wenn dies meist auf Unternehmen oder die Oberschicht zutrifft. Die damalige Mindesteinlage auf einem Konto der Reichsbank betrug 1.000 Mark. Die Deutsche Reichspost ändert diesen Missstand und spricht mit seinem Postscheckamt speziell die Bedürfnisse der „kleinen Leute“ an. Ein Mindestguthaben auf dem Konto wird hierbei nicht eingefordert. Durch die Abschaffung der „Lohntüte“ war der weiten Verbreitung des Girokontos Tür und Tor geöffnet. Jeder Arbeitnehmer und Angestellte musste für die Auszahlung seines Lohnes bzw. Gehaltes ein Girokonto vorweisen können. Bis zum heutigen Tag sind kostenlose Girokonten somit eine zentrale Grundlage des modernen Arbeitslebens. In Form eines speziellen Geschäftskonto trifft dies ebenso auf den heutigen Wirtschaftsbereich zu. |
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Letzte Änderung: 05.11.2006 |